| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Uhl-Media GmbH I. Geltungsbereich/Vertragsschluss Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende
Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Kaufvertrag kommt zustande mit der: Uhl-Media GmbH, Kemptener Str. 36, 87730 Bad Grönenbach, Deutschland, Handelsregister: Amtsgericht Memmingen HRB 8575. Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen von Montag bis Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr, am Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr unter der Telefonnummer ++49(0)8334-98320 sowie per E-Mail unter Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung bestätigen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden LogIn-Bereich einsehen.
II. Preise 1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten freibleibend und unter dem Vorbehalt, dass
die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Angebotspreise werden ggf. bei Preisänderungen vor der Bestellung ungültig. Bei Aufträgen mit Lieferung
an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche
Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers gelten soweit nicht anderweitig angegeben ab Werk und schließen dann Verpackung, Fracht,
Porto und sonstige Versandkosten nicht ein. 2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch
verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche
Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen
geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. 3. Mehrfache Datenanlieferung, Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, zusätzliche Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener
Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden
berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. FTP, e-mail, Upload). III. Zahlung 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige
Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft
(Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung
und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt
der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung,
Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet
der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Lastfallen. 2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. 3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die
mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer
Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit
einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber
sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen
Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. 5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II („Preise“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. 6. Es kann wahlweise per Vorkasse, Bankeinzug, in Bar, auf Rechnung (ggf. erst nach erfolgreicher Bonitätsprüfung) oder per PayPal bezahlt werden. 7. Bei entsprechender Auswahl der Bezahlart erfolgt der Bankeinzug, wenn die Ware unser Haus verlässt. IV. Stornierung
Im Falle einer Auftragsstornierung vor Produktionsbeginn wird bei Produkten, welche vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind, ein Betrag in Höhe von € 45,00 inkl. MwSt. fällig.
Liegt die Auftragssumme unter € 45,00 inkl. MwSt., so reduziert sich der Schadenersatz für
die Auftragstornierung auf die Auftragssumme. Die Geltendmachung eines weiterführenden
Schadens bleibt unberührt. Die Gebühr für eine Auftragsstornierung ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn die Uhl-Media GmbH einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren
Schaden nachweist. V. Lieferung 1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung
an den Auftraggeber übergeben wurde. 2. Den voraussichtlichen Liefertermin entnehmen Sie bitte den Produktseiten bzw. den Angaben im Kalkulator.
Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin
der Schriftform. 3. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323
BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung
der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden. 4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers
– wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen
erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht
mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um
die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt
der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in
diesen Fällen ausgeschlossen. 5. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen,
Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht
gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zu. 6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden
Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb
des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung
zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden.
Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben
werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt
worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der
Ware, bei Folgelieferungen nur nachrechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung.
Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine
benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so
trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb
des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber,
frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls
ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden
Mehrkosten zu verlangen. VI. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, Widerrufsbelehrung 1. Kunden und Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht gilt lediglich für Waren, welche nicht nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Ein Widerruf ist ausgeschlossen, sofern es sich bei der zu erbringenden Leistung um ein nach Kundenspezifikationen angefertigtes Produkt handelt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurde (§ 312 d Abs. 4 Ziffer 1 BGB). 2. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Uhl-Media GmbH, Kemptener Str. 36, 87730 Bad Grönenbach, Deutschland, Telefax ++49(0)8334-98322, E-Mail:
3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. 4. Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden. 5. Senden Sie die Ware bitte als frankiertes Paket an uns zurück und bewahren Sie den Einlieferbeleg auf. Wir erstatten Ihnen auch gern auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht von Ihnen selbst zu tragen sind. 6. Bitte rufen Sie vor Rücksendung unter der Telefonnummer ++49(0)8334-98320 bei uns an, um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen Sie uns eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte. 7. Bitte beachten Sie, dass die in den Absätzen VI.4 bis VI.6 genannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind. VII. Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch (siehe Widerrufsbelehrung), haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. VIII. Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden
Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur
Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den
Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle
des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu
nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen
Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers
oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten
insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet. 2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender
Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält
in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder
Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe
des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als
Vorbehaltseigentum. IX. Beanstandungen/Gewährleistungen 1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten
Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger
Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über,
soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden
konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. 2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware
schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung;
andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchsausgeschlossen. 3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur
Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer
dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die
Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. 4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen
vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen
sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist
die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich
beeinträchtigen, ausgeschlossen. 6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer
nur bis zur Höhe des Auftragswerts. 7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oderdurch
einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare
Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten
technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine
Kopie anzufertigen. 8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können bei Verträgen mit Gewerbetreibenden i. S. v. §14 BGB nicht beanstandet
werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen
unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000kg auf 15 %. X. Haftung 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. 2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht –bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem
Schaden, –bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf
den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,–
im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des
Auftraggebers,–bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die
Beschaffenheit der Ware,–bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. XI. Verjährung Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren
mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr
beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig
gehandelt hat. XII. Handelsbrauch Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht
von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung
des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. XIII. Archivierung Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom
Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über
den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen
hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei
fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. XIV. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens3
Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden. XV. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere
Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. XVI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen
allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers.
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist
ausgeschlossen. 2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stand 10/2011 |


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